1.
|
Allgemeines / Vertragsabschluss
|
1.1
|
Für unsere Leistungen in den Bereichen Baugrund, Geologie, Hydrologie,
Umwelt und Altlasten gelten die Bestimmungen der VOB, VOL, VOF und HOAI,
die in unseren Räumen in ihrer jeweils gültigen Fassung eingesehen
werden können.
|
1.2
|
Für sämtliche Lieferungen gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten
beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug
genommen wird.
|
1.3
|
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung. Andere Geschäftsbedingungen als die unsrigen
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
|
1.4
|
Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte
und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich
eine schriftliche Zusicherung erfolgt.
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und
Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion
und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften,
sowie auf unseren Internetseiten gemachten Angaben vor, sofern
hierdurch nicht der Wert und die Gebrauchsfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt
wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der
von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
|
1.5
|
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder die Annahme der versandten Waren durch den Kunden zustande.
|
1.6
|
Die
Übertragung von Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung der GSG Geologie-Service GmbH.
|
2.
|
Preise und Zahlungsbedingungen
|
2.1
|
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung, soweit zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin nicht mehr als vier Monate
liegen.
Erhöhen sich danach bis zur Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die
marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und
Lieferung nicht nur unwesentlich übersteigt.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlichÂrechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen
entsprechend der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen
liegen.
|
2.2
|
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software,
gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen,
soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
|
2.3
|
Der Kaufpreis, sowie Entgelte für Nebenforderungen sind sofort fällig
und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn die GSG Geologie-Service GmbH über den Betrag verfügen kann.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten
Basiszinssatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
|
2.4
|
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als
pauschalierten Schadens- und Aufwandsersatz zu verlangen.
Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu
verlangen.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden
entstanden sind.
|
2.5
|
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt.
|
3.
|
Lieferfrist
|
3.1
|
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf
abgesandt wird.
|
3.2
|
Die Lieferfrist verlängert sich ggfs. um die Zeit, bis der Besteller uns
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen
übergeben hat.
|
3.3
|
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines
entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht
erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich
über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren
und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben;
der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende
Gegenleistung unverzüglich erstatten.
|
3.4
|
Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung
zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Beginn und Ende derartiger Hemmnisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
|
3.5
|
Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen
der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den
Schadensersatz neben der Leistung auf 50% und für den Schadensersatz statt
der Leistung auf 50% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa
gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung
gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
|
4.
|
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
|
4.1
|
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde und sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht
ergeben.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang
und Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen. Der Käufer
ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
|
4.2
|
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können
wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen
Weisungen gibt.
|
5.
|
Rückgabebelehrung
|
5.1
|
Rückgaberecht
|
|
Als Verbraucher können Sie die
erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch
Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor
Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei
sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt
die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das
Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an die
GSG Geologie-Service GmbH
- Rücksendung -
Am Sand 9
97080 Würzburg
Bitte verwenden Sie den Ihrer Sendung hierfür beiliegenden
Rücksendeschein und beachten Sie hierbei, dass unfrei versandte Pakete nicht angenommen
werden. Bei Rücksendung erfolgt eine Vergütung der Rücksendekosten durch
die GSG Geologie-Service GmbH.
|
5.2
|
Rückgabefolgen
|
|
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung
B wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre B
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. |
6.
|
Eigentumsvorbehalt
|
6.1
|
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.)
vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die
Kaufsache nach Mahnung zurückzuverlangen, der Käufer ist zur Herausgabe
verpflichtet.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt
kein Rücktritt vom Vertrag.
|
6.2
|
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen.
|
6.3
|
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird
stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
|
6.4
|
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache
zum Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer
uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Käufer verwahrt das
Miteigentum für uns. |
6.5
|
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen.
Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem
Abnehmer oder Dritten in Höhe des zwischen uns und dem Käufer
vereinbarten Kaufpreises
(einschließlich Mehrwertsteuer und
Nebenforderungen) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder
nach Bearbeitung weiterverkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt;
jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist.
Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die
abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
|
7.
|
Gewährleistung / Haftungsausschluss
|
7.1
|
Wir gewährleisten für eine Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum, daß die
Liefergegenstände frei von Fehlern
sind.
|
7.2
|
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten
Stromquellen.
Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand,
Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit
aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist
nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel
sind.
Der Verkäufer hat ferner Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten
bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten;
die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
|
7.3
|
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der
GSG Geologie-Service GmbH selbst vornimmt, oder durch Personen
vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden.
|
7.4
|
Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei
Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat,
dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert
wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine
Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Im kaufmännischen Verkehr
gilt ergänzend § 377 HGB.
|
7.5
|
Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur
oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
|
7.6
|
Sind wir zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder schlägt
die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl, so ist der Käufer nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
|
7.7
|
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche
des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
|
7.8
|
Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder
Erfüllungs-gehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet
der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für
Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B.
Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen
der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird .
Die Regelung des vorstehenden Absatzes 1 erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung und Schadensersatz statt Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug
und/oder Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziffer 3.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
|
7.9
|
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener
Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden,
wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn
zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
|
8.
|
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
|
8.1
|
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste
oder konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in Vermögensverhältnissen
des Bestellers bekannt wurden.
|
8.2
|
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde
uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Ertrag eine pauschale
Entschädigung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu zahlen.
Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu
verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der
Kunde nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden
nicht entstanden sind.
|
9.
|
Software, Literatur
|
|
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an.
|
10.
|
Verwendung von Kundendaten
|
|
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
|
11.
|
Ausfuhrgenehmigung
|
|
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom
Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen.
Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden
nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
|
12.
|
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
|
12.1
|
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten
Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährungsansprüche wird
Würzburg vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten
bzw. dem Kunden und uns gilt, auch
wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, deutsches Recht unter Einschluß
der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
Gerichtsstand ist Würzburg. |
12.2
|
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin wirksam.
Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
|
|